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Unter den Begriff Schönheitschirurgie fallen medizinisch nicht notwendige Eingriffe zur subjektiv wahrgenommenen Verschönerung des eigenen Körpers.
Dazu gehören Brustoperationen, wie Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Bruststraffung, Korrekturen von Brustfehlbildungen (z.B. tubuläre Brüste), Intimchirurgie, Fettabsaugung, Straffungsoperationen wie Bauchdeckenstraffung, Oberarmstraffung, Oberschenkelstraffung, Bodylift und Operationen im Gesicht wie Facelift, Lidkorrektur, Ohren- und Nasenkorrektur oder auch Lippenvergrößerung .... weiterlesen hier
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